Genehmigungsbescheid zur Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe auf der Straße
veröffentlicht am 13.03.2020 um 10:13 Uhr
Am 02.03.2020 erteilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf der Grundlage des § 27 StrISchG der Nuclear Control & Consulting GmbH die strahlenschutzrechtliche Genehmigung zur Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrswegen.